Ing. Hans
Diessner

Ingenieur & Kfz-Sachverständiger

Herzlich willkommen! Brauchen Sie Unterstützung rund um Ihr Fahrzeug? Unser Büro ist Ihr Ansprechpartner rund um Gutachten, Beweissicherung, Zeitwertschätzungen sowie Haftpflicht- und Kaskoschäden. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine Mail – wir sind gerne für Sie da. Haftpflichtschadengutachten sind für Sie in der Regel kostenlos.




  • Lendersbergstraße 41
    53721 Siegburg
  • 02241/3850 72
  • 02241/3850 10
  • ing.diessner@t-online.de
  • 0173/385 73 58

Leistungen

Vertrauen Sie auf jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Unfallschäden und Bewertungen! Als Familienunternehmen mit Tradition bieten wir Ihnen Zuverlässigkeit und eine flexible, fachgerechte Betreuung.

Unser Portfolio umfasst die Erstellung von gerichtlichen Gutachten, Kasko-und Haftpflicht-Versicherungsschäden, die Überprüfung von Lack-, Reifen- und Beleuchtungsschäden, die Analyse von Werkstattrechnungen und Mängel an Neufahrzeugen. Ob Sie Zweifel an einem „unfallfreien“ Wagen haben oder in einen Unfall verwickelt wurden, wir unterstützen Sie.

Schaden passiert?
Setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, haben sie ein Recht darauf, dass Ihnen der entstandene Schaden ersetzt wird. Viele Fahrzeughalter wissen nicht, dass die Haftpflichtversicherungen ihre Ersatzleistungen so niedrig wie möglich halten („Minimalprinzip“), oft sogar noch Kürzungen der Ersatzleistungen vornehmen. Ersetzt werden nur die vom Geschädigten angemeldeten Schadensoptionen, nicht aber automatisch alle der Versicherung bekannten, berechtigten Ansprüche des Geschädigten.

Übrigens: Die bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche entstehenden Kosten für den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und die Fachwerkstatt sind nach ständiger Rechtsprechung von der ersatzpflichtigen Versicherung zu erstatten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wenden Sie sich im Schadenfall direkt an uns.

Im Fall der Fälle:
Unfallstelle richtig absichern

Im Fall der Fälle einen kühlen Kopf zu bewahren, ist nicht einfach – verinnerlichen Sie deshalb am besten folgende Punkte, die bei einem Unfall sehr wichtig sind:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (Abstand: 60-160 Schritt vom Unfallort)
  • Erste Hilfe leisten
  • Notdienst rufen
  • Unfallzeugen suchen und bitten, zu warten

Tipp: Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich vom Unfallort entfernt hat oder ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z.B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist, sollten Sie immer die Polizei rufen. Bei Zweifeln über den Unfallhergang machen Sie am besten nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug – ein polizeiliches Verwarngeld sollten Sie nur bei eindeutigem Verschulden akzeptieren. Füllen Sie am besten einen Unfallbericht aus (hier geht es zum Download) und fotografieren Sie die Unfallstelle.

Tipps zur Schadensregulierung:
Wann brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Zuerst einmal: Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie müssen einen Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren!

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung abgenommen werden soll (z.B. durch Werkstatt, Autovermieter oder die gegnerische Haftpflichtversicherung) – vor allem bei Angeboten der gegnerischen Versicherung besteht das Risiko, dass unabhängige Berater wie ein freier Sachverständiger oder ein Anwalt umgangen werden sollen. Die Gefahr, nicht den vollen Schadenersatz zu erhalten, ist groß.

Hat der Unfallgegner den Schaden allein schuldhaft verursacht, haftet seine Haftpflichtversicherung in der Regel vollständig für den Schaden. Liegt Ihrerseits ein Mitverschulden vor, wird nur ein Teil des Schadens entsprechend dem Mitverschulden („Haftungsquote“) erstattet. Ansprüche können direkt bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden – jeder Geschädigte hat das Recht, sich dabei von einem Anwalt oder freien Kfz-Sachverständigen unterstützen zu lassen. Die Kosten dafür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung entsprechend der Haftungsquote.

Ab Reparaturkosten über 500,- EUR, der so genannten „Bagatellschadengrenze“, sollten Sie einen freien Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“ – selbst wenn der Wiederbeschaffungswert bei nur 100,- EUR liegt. In diesem Fall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten übernehmen.

Das Gutachten des Sachverständigen hat Beweissicherungsfunktion – es enthält alle Infos (Höhe der Reparaturkosten, evtl. vorliegende Wertminderung, Ausfallzeit/Nutzungsentschädigung, Nebenkosten bei Totalschäden wie Umbauten, An- und Abmeldekosten, Erneuerung von Beschriftungen etc.), die Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.


Sie haben weitere Fragen oder wünschen einen persönlichen Kontakt?
Wenden Sie sich direkt an uns!

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  • Gerichtsstand Siegburg


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  • Schmitz Schneider Kommunikation
  • www.schmitzschneider.de

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